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   OLG Stuttgart, 24.03.2014 - 19 VA 3/14   

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https://dejure.org/2014,76770
OLG Stuttgart, 24.03.2014 - 19 VA 3/14 (https://dejure.org/2014,76770)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.03.2014 - 19 VA 3/14 (https://dejure.org/2014,76770)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2014 - 19 VA 3/14 (https://dejure.org/2014,76770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine von einem Gerichtsvollzieher ausgesprochene Ablehnung einer öffentlichen Versteigerung; Unverschuldete Versäumung der Rechtsbehelfsfrist wegen Fehlens einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 GVGEG, § 26 Abs 1 GVGEG, § 50 Nr 1 InsO, § 51 Nr 2 InsO, § 89 InsO
    Zwangsvollstreckung: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung einer öffentlichen Versteigerung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens; insolvenzrechtliches Vollstreckungsverbot bei gesetzlichem Pfandrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 30.12.1999 - 7 VA 2/99

    Verwertung eines verpfändeten Kommanditansteils im Wege öffentlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2014 - 19 VA 3/14
    Denn die Antragstellerin hat jedenfalls deutlich gemacht, dass sie sich gegen die Ablehnung ihres Versteigerungsauftrags durch den Antragsgegner wendet (vgl. hierzu OLG Köln, Beschl. v. 30. Dezember 1999 - 7 VA 2/99, OLGR Köln 2000, 340, 341).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2012 - 3 VA 4/12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine von einem Gerichtsvollzieher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2014 - 19 VA 3/14
    Zwar ist nach einhelliger Auffassung gegen eine von einem Gerichtsvollzieher ausgesprochene Ablehnung einer öffentlichen Versteigerung in einem ihm gesetzlich zugewiesenen Bereich grundsätzlich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. September 2012 - I-3 VA 4/12, 3 VA 4/12; Rz. 16 bei juris m.w.N.).
  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12

    Widerruf einer Gnadenentscheidung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2014 - 19 VA 3/14
    Denn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG führt gerade im hier gegebenen Fall eines wenig bekannten Rechtsbehelfs, wie es der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG darstellt, das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung dazu, dass die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als unverschuldet anzusehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. September 2012 - 2 BvR 1766/12, NJW 2013, 39 Tz. 14).
  • OLG Celle, 28.08.2013 - 2 VAs 10/13

    Anfechtung der Ablehnung einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2014 - 19 VA 3/14
    Infolge des Wegfalls von § 30 Abs. 1 EGGVG a.F. mit Wirkung vom 1. August 2013 durch das 2. KostRMoG vom 23. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2586; zum Übergangsrecht s. § 136 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 GNotKG) resultiert die Kostenentscheidung aus §§ 1 Abs. 2 Nr. 19, 22 GNotKG i.V.m. Teil 1, Hauptabschnitt 5, Abschnitt 3, Nr. 15301 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 28. August 2013 - 2 VAs 10/13, JurBüro 2014, 85).
  • OLG Jena, 11.07.2019 - 1 VAs 7/18

    Strafrechtliche Rehabilitierung von wegen einvernehmlicher homosexueller

    Allerdings ist die gem. § 24 Abs. 1 EGGVG notwendige Antragsbegründung nicht, wie erforderlich (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 26 EGGVG, Rdnr. 3) innerhalb der Monatsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG angebracht worden, die - ungeachtet der hier fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.03.2014, Az.19 VA 3/14, bei juris) - mit der jedenfalls zum 14.06.2018, dem Tag der hiesigen Antragstellung, erfolgten schriftlichen Bekanntgabe des ablehnenden Feststellungsbescheides begonnen hat und damit durch das Begründungsschreiben vom 19.07.2018 nicht mehr gewahrt werden konnte.
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